Laser
Laser
Laser zur Zielhilfe (Zielbeleuchtung) fallen in Deutschland nach dem Waffengesetz in die Kategorie “Verbotene Gegenstände”. Allein deren Besitz (falls sie über Aufnahmen zur Befestigung an Waffen verfügen) ist strafbar.
Laser zur Zielhilfe (Zielbeleuchtung) fallen in Deutschland nach dem Waffengesetz in die Kategorie “Verbotene Gegenstände”. Allein deren Besitz (falls sie über Aufnahmen zur Befestigung an Waffen verfügen) ist strafbar.