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Gesetzliche Regelung

Das deutsche Waffengesetz unterscheidet zwischen echten Waffen und . Anschein Waffen, die lediglich wie eine echte Waffe aussehen, aber nicht als solche fungieren, unterliegen in keiner besonderen Gesetzliche . Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Vorzeigen einer Anschein Waffe in bestimmten Situationen als Straftat angesehen werden kann, z.B. bei Bedrohung oder Nötigung.

Softairs und Anscheinswaffen

Rein optisch gleichen Softairs echten Waffen, ein Laie kann hier auf den ersten Blick kaum einen Unterschied feststellen. Die  der  kann den Anschein erwecken, eine echte Schusswaffe zu sein, was waffenrechtlich relevant ist. Ziel der ist es, die Softairwaffen nah am Original herzustellen, so sehen sie dem echten Vorbild oft täuschend ähnlich. In diesem Fall kommen die Bestimmungen in Bezug auf Anscheinswaffen zum Tragen. Konkret bedeutet das: Gegenstände, die sich von echten Waffen kaum unterscheiden lassen, dürfen in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und wird mit einem Bußgeld belegt. Das bedeutet für dich, dass du deine Softair nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren darfst.

Softairwaffen

Wird die Softair durch , Gas oder ausgelöst und liegt der aufgewendete Druck unter 0,5 Joule, gilt sie vor dem Gesetz nicht als Waffe, sondern wird als „Spielzeug“ kategorisiert. Verwendet werden darf sie für Sport und nur auf einem privaten, abgezäunten Gelände, die Spieler müssen Schutzausrüstung tragen und agieren nach Spielregeln. Durch die geringe Geschossenergie von unter 0,5 Joule fallen Softairwaffen so nicht unter das Waffengesetz (Waffg). Eine Altersbeschränkung für diese Kategorie ist nicht vorgesehen, verkauft werden sie erst ab dem 14. Lebensjahr

Es gibt Softairs, die mit gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut werden können, dass sich der Jouelwert auf über 0.5 erhöht – diese Softair fallen dann unter das Waffengesetz!

Darüber hinaus gibt es Softair-Geräte mit einem Joulewert von 0,5 bis 7,5 Joule. Diese Waffen sind frei erhältlich, dürfen allerdings erst ab 18 Jahren erworben werden. Ohne Waffenschein dürfen diese Softairs nicht öffentlich geführt werden. Das heißt, sie dürfen beim Transport weder zugriffs- noch schussbereit sein. Das gilt auch für das Zubehör.

Die Waffe muss mit dem Prüfzeichen „F“ in einem Fünfeck versehen sein. Darüber hinaus dürfen in dieser Leistungsklasse keine vollautomatischen Schusswaffen erworben, besessen oder geführt werden – dies ist in Deutschland verboten. Legal sind vollautomatische Softairs oder Airsoftwaffen nur mit einer Geschossenergie von unter 0.5 Joule.

Geräte mit einer Geschossenergie von über 7,5 Joule sind erlaubnispflichtig und fallen unter das Waffengesetz. Das heißt, du darfst sie nur erwerben und besitzen, wenn du über eine gültige  verfügst. Auch hier liegt die Altersvorschrift bei 18 Jahren.

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