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F (im Fünfeck)

Softairwaffen über 0.5J benötigen in zwingend eine Prüfung durch ein Beschussamt. Das F bestätigt, dass es sich um eine ab 18 Jahren frei erwerbbare mit einer Schussenergie von maximal 7,5J handelt. In der Regel wird das F durch den angebracht, der die Waffe zum Beschusstest vorgestellt hat. Einzelabnahmen (Eigenimporte) sind grundsätzlich möglich, hierbei sollten allerdings die gesetzlichen Bestimmungen penibel beachtet werden, da ansonsten empfindliche Strafen nach dem drohen.

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